GESETZESÄNDERUNG FÜR ARBEITNEHMERERFINDUNGEN IN SÜDKOREA
Das neue koreanische Gesetz vom 30. Juli 2013, das am 31. Januar 2014 in Kraft tritt, sieht Bestimmungen für Arbeitnehmererfindungen vor (Bedingungen für die Zuerkennung einer Erfindung durch den Arbeitgeber, Regeln für die Vergütung der Arbeitnehmererfindungen, für die Berechnung dieser Vergütung und zur Schaffung einer Kommission, die über Streitigkeiten in Bezug auf Arbeitnehmererfindungen entscheidet).
Wenn Sie also in Korea Forschung und Entwicklung betreiben empfehlen wir Ihnen, lokale Vorschriften zur Vergütung von Arbeitnehmererfindungen einzuführen oder, falls solche Vorschriften bereits existieren, sie bei Bedarf vor dem 31. Januar 2014 anzupassen.
Ihre Ansprechpartner bei Lavoix und unser Kollegen-Netzwerk in Korea stehen Ihnen für detailliertere Informationen zu diesem Thema zur Verfügung.
- Datum der Veröffentlichung: November 2013
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Thema(en) :
Patente