Wiedereinführung eines Widerspruchsverfahrens gegen Patente aus Japan
Das Widerspruchsverfahren wird in Japan wieder eingeführt werden, für die Patente von 1. April 2015 veröffentlicht.
Das Verfahren steht allen Drittparteien offen.
Der Widerspruch kann innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag der Veröffentlichung des Hinweises auf die Erteilung des Patents erhoben werden.
Widerspruchsgründe sind die Nichteinhaltung der Bedingungen der Patenterteilung (Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit); privatwirtschaftliche Gründe sind ausgeschlossen (z. B. Diebstahl der Erfindung).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, ein mündliches Verfahren ist nicht möglich. Der Patentinhaber kann den Anspruch, die Beschreibung und/oder die Zeichnungen ändern. Der Widerspruchsgegner hat die Möglichkeit, auf diese Veränderungen zu reagieren.
Wird das Patent widerrufen, gilt der Widerruf rückwirkend.
Der Patentinhaber kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen, der Widerspruchsgegner jedoch nicht. Dies könnte wiederum ein Ungültigkeitsverfahren zur Folge haben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Das derzeit geltende Ungültigkeitsverfahren bleibt unverändert, allerdings steht es künftig nur noch einer interessierten Partei zur Verfügung, während es bisher für jedermann offen war.
Ihre Ansprechpartner bei LAVOIX stehen Ihnen mit dem «Japanese Desk Lavoix» und unserem Kollegen-Netzwerk in Japan für weitere Informationen zum Thema zur Verfügung.
Kontakt: Céline BOURNEUF
- Datum der Veröffentlichung: Dezember 2014
- Nach : Céline BOURNEUF
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Patente